Merkblätter und Formulare

Jeder Insolvenzgläubiger hat gem. §§ 174 ff. InsO die Möglichkeit, seine Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Hier finden Sie entsprechende Formulare:

 

Merkblatt für Gläubiger mit Eigentumsvorbehaltsrechten

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (juristische Person)

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (natürliche Person)

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für Forderungen im Nachrang des § 39 InsO

 

Nähere Informationen zum Ausfüllen der Anmeldeformulare finden Sie hier.