Jeder Insolvenzgläubiger hat gem. §§ 174 ff. InsO die Möglichkeit, seine Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.
Hier finden Sie entsprechende Formulare:
Merkblatt für Gläubiger mit Eigentumsvorbehaltsrechten
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (juristische Person)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (natürliche Person)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für Forderungen im Nachrang des § 39 InsO
Nähere Informationen zum Ausfüllen der Anmeldeformulare finden Sie hier.